Verstecken unmöglich
Durch das neue Alterseinkünftegesetz müssen Rentner seit 2005 mindestens 50% ihrer gesetzlichen Rente versteuern, wenn die Einkünfte eine gewisse Höhe erreichen. Dieser steuerpflichtige Rentenanteil erhöht sich seit 2005 jährlich um 2 Prozent. Rentner bleiben dann ein Leben lang bei dem zu versteuernden Rentensatz mit dem sie begonnen haben, müssen jedoch spätere Rentenerhöhungen in voller Höhe versteuern. Wie hoch die Steuerlast ausfällt, wird am Ende eines Jahres per Einkommensteuererklärung ermittelt.
Wichtig ist, dass Rentner sich mit dieser neuen Pflicht auseinandersetzen und nicht erst auf die Mahnung des Finanzamtes warten. Dann drohen nämlich neben hohen Nachzahlungen für mehrere versäumte Jahre außerdem noch finanzielle Strafen.
Überprüft wird eine Steuerpflicht durch die Meldungen aller Rententräger. Die sind ab dem 1. Oktober 2009 dazu verpflichtet, die Finanzämter über die ausgezahlten Renten seit 2005 zu informieren. Für die Ermittlung aller Rentner durch das Finanzamt sorgt die neue Steueridentifikationsnummer.
(Quelle: Focus Money 36/2009)
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