Aktien: Verlorenes Vertrauen?

2. November 2009

Der Aktienmarkt hat sicherlich eine große Erschütterung erlebt. Aber ist die Krise Grund genug, dem Markt bezüglich der Altersvorsorge den Rücken zu kehren und alte Ideologien wie „für eine sichere Rente kann nur der Staat sorgen“ wieder aufflammen zu lassen? Besonders, wo wir doch alle wissen, dass die staatlichen Renten in Zukunft nicht ausreichen werden.

Experten meinen, dass Aktien und Aktienfonds innerhalb der privaten Vorsorge nicht wegzudenken seien und weiterhin ein zukunftsträchtiges zweites Standbein der Altersvorsorge darstellen können. Ein Argument dafür ist, dass das Umlageverfahren auf das nationale Sozialprodukt begrenzt ist, der Aktienmarkt ist jedoch weltweit aktiv, d.h. auch in Regionen dieser Welt, die sich gerade in der Wachstumsphase befinden.

Aber wie riskant ist es, seine private Altersvorsorge auf Aktien und Aktienfonds aufzubauen?

Das Ergebnis von Aktienfondsparplänen liegt, über die Gesamtzahl aller Ansparzeiträume der vergangenen Jahrzehnte, in den meisten Fällen bei fünf bis acht Prozent pro Jahr und steht damit besser dar als Anleihen. Vieles ist hier allerdings eine Frage der Zeit. Bei 15-jähriger Ansparzeit kann das Ergebnis auch mal negativ ausgehen. Bei 20-jähriger Ansparzeit wurde jedoch bisher in keinem Fall ein negatives Ergebnis verbucht, nicht einmal bei denen, in deren Zeitraum der März 2009 fiel. Eine Rendite von mindestens fünf Prozent pro Jahr notierten diejenigen mit einem Sparplan von 30 Jahren.

Die Empfehlung der Experten: dem eigenen Profil entsprechend individuell vorgehen. Das bedeutet auf den Lebenszyklus und die Anlagezeit eingehen. Mit einem hohen Aktienanteil beginnen und gegen Ende des Sparzyklus in kursstabilere, ertragsschwächere Anlagen umschichten. Die Riester-Fondssparpläne, mit Aktienquoten von 50%, sind ein gutes Beispiel dafür, dass auch auf Sicherheit bei diesem System nicht verzichtet werden muss (Beitragsgarantie).

(Quelle: Euro am Sonntag, 1./2.08.2009)

Fondsinvestments bleiben Zukunftsmusik

22. September 2009

Die Finanzkrise hat viele Anleger so stark verunsichert, dass sie die Flucht aus den Aktienmärkten angetreten haben und seither in einer Art Starre verharren. Vergessen wird hier jedoch, dass es in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung selten einen durchweg geradlinigen Kurs gegeben hat und die Börse, wie auch die Anleger, von Ups und Downs leben und dadurch durchaus Gewinne zu verbuchen hatten.

Aktien und Fonds haben sich von einem Segment in dem sich Adlige und Industrielle tummeln zu einem zentralen Mittel zum Vermögensaufbau und zur privaten Vorsorge entwickelt und zu einer Investition, die am ehesten vom gesamtwirtschaftlichen Wachstum profitieren kann. Sorgen bereiten viele Anleger die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für Kauf und Verkauf. Fondsgebundene Versicherungen können bei dieser Sorge Abhilfe schaffen, denn durch regelmäßige Investitionen bei hohen und auch niedrigen Kursen wird letztendlich ein mittlerer Einstandskurs erreicht und das Risiko verringert. Einige moderne fondsgebundene Versicherungen glänzen auch bereits mit Garantien, die das Verlustrisiko noch weiter vermindern. Sicherheitsbudget im Deckungsstock einer Lebensversicherung, Risikobudget in Investmentfonds und gesteuertes Risiko-Exposure in Garantiefonds - bei so genannten dynamischen Hybridprodukten wird bei steigenden Kursen gekauft, bei fallenden verkauft und das immer unter Berücksichtigung des individuellen Risikobudgets des Kunden. Die Umschichtungen erfolgen schnell, nach festen Regeln und der Kunde hat keinerlei Mehraufwand. Vielleicht lohnt es da, sich langsam aus der Starre zu bewegen.

(Quelle: Euro am Sonntag, 18./19.07.2009)

Verstecken unmöglich

22. September 2009

Durch das neue Alterseinkünftegesetz müssen Rentner seit 2005 mindestens 50% ihrer gesetzlichen Rente versteuern, wenn die Einkünfte eine gewisse Höhe erreichen. Dieser steuerpflichtige Rentenanteil erhöht sich seit 2005 jährlich um 2 Prozent. Rentner bleiben dann ein Leben lang bei dem zu versteuernden Rentensatz mit dem sie begonnen haben, müssen jedoch spätere Rentenerhöhungen in voller Höhe versteuern. Wie hoch die Steuerlast ausfällt, wird am Ende eines Jahres per Einkommensteuererklärung ermittelt.

Wichtig ist, dass Rentner sich mit dieser neuen Pflicht auseinandersetzen und nicht erst auf die Mahnung des Finanzamtes warten. Dann drohen nämlich neben hohen Nachzahlungen für mehrere versäumte Jahre außerdem noch finanzielle Strafen.

Überprüft wird eine Steuerpflicht durch die Meldungen aller Rententräger. Die sind ab dem 1. Oktober 2009 dazu verpflichtet, die Finanzämter über die ausgezahlten Renten seit 2005 zu informieren. Für die Ermittlung aller Rentner durch das Finanzamt sorgt die neue Steueridentifikationsnummer.

(Quelle: Focus Money 36/2009)

Die Rente nach der Steuerreform 2005

7. September 2009

Millionen Rentner befürchten, dass ihnen nach Abzug der Steuer von ihrer Rente kaum noch Geld zum Leben übrig bleibt.
Wie sieht die Realität nach der Steuerreform 2005 aus?

Rente (gesetzliche Rentenversicherung)

15.000€

Persönlicher Rentenfreibetrag (ermittelt 2005)

minus

7.500€

Werbungskosten-Pauschbetrag

minus

102€

Steuerpflichtige sonstige Einkünfte

=

7.398€

Einkünfte aus Kapitalvermögen

+

3.000€

Einkünfte Vermietung & Verpachtung

+

2.000€

Summe Einkünfte

12.398€

Altersentlastungsbetrag: 40% von 5.000€ (ermittelt 2005), höchstens

minus

1.900€

Gesamtbetrag der Einkünfte

=

10.498€

Krankenversicherungsbeiträge (ab 2005 absetzbar), höchstens

minus

1.500€

Behinderten-Pauschbetrag bei GdB von 80

minus

1.060€

Spenden

minus

300€

Zu versteuerndes Einkommen

=

7.638€

Der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ unseres Beispiel-Rentners liegt über
dem Grundfreibetrag von 7.664 €. Daher muss der Rentner
eine Steuererklärung abgeben. Da jedoch sein „zu versteuerndes
Einkommen“ unter dem Grundfreibetrag liegt, fallen letztendlich
keine Steuern an.

(Quelle: Welt am Sonntag/www.steuerrat24.de)

Sofortrente - was ist das?

31. August 2009

Die Sofortrente eignet sich besonders für Menschen, die bisher nicht für eine (private) Rente gesorgt haben oder ihre gesetzliche Rente aufstocken möchten und eine größere Summe Geld zur Verfügung haben, wie zum Beispiel einen ausgezahlte Lebensversicherung. Bei dieser Rentenart folgt auf eine Einmalzahlung eine monatliche Rente auf Lebenszeit. Das Alter ist für die generelle Möglichkeit der Sofortrente unerheblich und es kann direkt, einen Monat nach Einzahlung der Gesamtsumme, die erste Rentenauszahlung erfolgen. Allerdings beeinflusst das Eintrittsalter durchaus die Höhe der Rente. Kalkuliert wird die monatliche Rente, ohne Berücksichtigung eines Gesundheitschecks, auf Basis statistischer Sterbetafeln. Daher erhält ein jüngerer Mensch mit einer erwartet längeren Rentenbezugszeit auch eine verhältnismäßig kleinere monatliche Rente.

Die Sofortrente besteht aus einem garantierten Teil (aktuell 2,25% Zinsen) und einem flexiblen Teil (Überschussanteil), der unterschiedlich hoch ausfallen kann.

Nachteilig ist, dass das Restkapital im Todesfall des Versicherten nicht grundsätzlich an dessen Familie ausgezahlt wird, sondern in den allgemeinen Versichertentopf fließt. Dies kann durch die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit verhindert werden, in der die Angehörigen die Rente des Verstorbenen für einen gewissen Zeitraum weiterhin ausbezahlt bekommen (versichererabhängig 5 – 10 Jahre). Des Weiteren gibt es bei vielen Versicherern die Option der Beitragsrückgewähr, bei der die Angehörigen das noch nicht für die Rente verbrauchte Geld zurück erhält. Gute Gesellschaften zahlen auch alle erreichten Überschüsse aus. Wichtig ist hier sich über die Kosten der verschiedenen Optionen zu informieren, denn in einigen Fällen verringern diese Absicherungen letztendlich die Rente. Die Wahl des richtigen Anbieters ist daher von entscheidender Bedeutung.

Erträge aus der Sofortrente unterliegen nicht der Abgeltungssteuer wie andere Anlagen und so sind die Auszahlungen bei Rentenbeginn nur mit dem vom Alter abhängigen Ertragsanteil steuerpflichtig.

Folgende Beispiele verdeutlichen, wie wichtig die Wahl des richtigen
Anbieters ist:

Mann, 44 Jahre Einzahlung 50.000€
19 Jahre Aufschub
Auszahlung der Rente mit 63 Jahren

Anbieter A:
808€* monatliche Rente
insgesamt ein Kapital von 137.048€

Anbieter B:

419,80€* monatliche Rente
insgesamt ein Kapital von 90.258€

Anbieter C:

297,09€* monatliche Rente
insgesamt ein Kapital von 101.622€

*alle diese Privatrenten unterliegen einer zuvor vereinbarten Rentensteigerung um eine eventuelle Inflation auszugleichen.

Abgeltungssteuer 2009

20. November 2008

Durch die Abgeltungssteuer ändert sich einiges bezüglich Ihrer Altersvorsorge, denn ab dem 01.01.2009 werden Kapitalerträge mit 25% besteuert.

Was das für Sie bedeutet und was Sie jetzt noch tun können, sagen wir Ihnen hier:

Abgeltungssteuer 2009.

Bis zum nächsten Mal,

Ihr Sven Ode

Gratisrente staatlich finanziert

28. August 2008

Hier finden Sie aktuelle Informationen über die Basisrente im PDF-Format. Go Rürup!

Die Angestellten-Basis-Rente ist die einzige Rente, die komplett vom Staat finanziert wird! Klicken Sie hier für nähere Informationen: Basisrente Angestellte

Die Basisrente für Selbständige ist Insolvenzgeschützt und wird massiv vom Staat bezuschusst! Klicken Sie hier für nähere Informationen:  Basisrente Selbständige

Bis zum nächsten Mal,

Ihr Sven Ode