Fähigkeitenkatalog

Sie haben Anspruch auf Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung,
wenn Sie:

 - Minimum 12 Monate ohne Unterbrechung
 - mindestens eine der im Fähigkeitenkatalog A oder drei der im
  Fähigkeitenkatalog B beschriebenen Aktivitäten nicht ohne
  Hilfsmittel durchführen können. Ausgenommen von dieser
  Regelung sind bereits vorhandene künstliche Gliedmaßen.

Fähigkeitenkatalog A:

Sehen: Sie können auf beiden Augen nicht sehen. Das heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen.

Sprechen: Sie können nicht sprechen. Das heißt, Sie sind nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen.

Sich orientieren: Sie sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.

Hände gebrauchen: Sie sind weder mit der linken noch mit rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.


Fähigkeitenkatalog B:

Gehen: Sie können keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.

Hören: Sie können nicht hören. Das heißt, Sie sind nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen

Treppen steigen: Sie können nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten.

Knien oder Bücken: sie sind nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.

Sitzen: Sie sind nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.

Stehen: Sie sind nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.

Greifen: Sie sind weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen.

Arme bewegen: Sie können nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an.

Heben und Tragen: Sie sind weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen.

Auto fahren: Sie sind volljährig und aus medizinischen Gründen ist für Sie die Erteilung der Fahrerlaubnis für PKW nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von Ihnen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein.