Vertragsfallen
- » Wie verhält sich Ihre Versicherung bei Vergehen mit Straßenverkehr?
- » Sind Sie wirklich auf Ihren Beruf versichert?
- » Wann meldet sich die Versicherung im Leistungsfall?
- » Wer legt fest ob Sie berufsunfähig sind?
Fähigkeitenkatalog
Sie haben Anspruch auf Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung,
wenn Sie:
- Minimum 12 Monate ohne Unterbrechung
- mindestens eine der im Fähigkeitenkatalog A oder drei der im
Fähigkeitenkatalog B beschriebenen Aktivitäten nicht ohne
Hilfsmittel durchführen können. Ausgenommen von dieser
Regelung sind bereits vorhandene künstliche Gliedmaßen.
Fähigkeitenkatalog A:
Sehen: Sie können auf beiden Augen nicht sehen. Das heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen.
Sprechen: Sie können nicht sprechen. Das heißt, Sie sind nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen.
Sich orientieren: Sie sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.
Hände gebrauchen: Sie sind weder mit der linken noch mit rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.
Fähigkeitenkatalog B:
Gehen: Sie können keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.
Hören: Sie können nicht hören. Das heißt, Sie sind nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen
Treppen steigen: Sie können nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten.
Knien oder Bücken: sie sind nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.
Sitzen: Sie sind nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.
Stehen: Sie sind nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.
Greifen: Sie sind weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen.
Arme bewegen: Sie können nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an.
Heben und Tragen: Sie sind weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen.
Auto fahren: Sie sind volljährig und aus medizinischen Gründen ist für Sie die Erteilung der Fahrerlaubnis für PKW nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von Ihnen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein.