Unfallversicherung


Ene mene miste …

Dass unser Leben nicht nach universell gültigen Spielregeln funktioniert, wird uns leider oft erst, buchstäblich schmerzhaft, bewusst, wenn schon was passiert ist: wenn etwa ein Unfall das bisherige Leben aus der Bahn wirft. Und das geht schneller als man denkt, denn fast 80 % aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Dabei sind neben den körperlichen Folgen, die finanziellen nicht zu vergessen, denn was wenn die Berufsfähigkeit eingeschränkt ist oder Pflege notwendig wird und Sie nicht mehr oder nur bedingt für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können, oder dem Ihrer Familie? Am besten sorgen Sie mit einer privaten Unfallversicherung vor – für weltweiten Schutz rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.

Bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Hin- oder Rückweg, haben Sie zwar Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Versicherung, aber was Sie tatsächlich erstattet bekommen ist sehr wenig, denn die gesetzliche Versicherung zahlt erst ab einer Minderung der Erwerbstätigkeit von 20 %.
Für Unfälle die in der Freizeit, im Haushalt oder auf Reisen passieren, müssen Sie so oder so selbst vorsorgen. Kinder und Rentner sind gar nicht gesetzlich unfallversichert und diese Versorgungslücke sollte unbedingt durch eine private Unfallversicherung geschlossen werden.
Denn: Ene mene meck … es kann jeden treffen, immer und überall. Um bestmöglich gegen die Launen des Lebens abgesichert zu sein, helfen Ihnen unsere Experten gerne Ihr persönliches Vorsorgepaket ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen zu schnüren, selbstverständlich zum bestmöglichen Preis.

Die private Unfallversicherung kommt unter anderem
für folgende Kosten auf:

  • Bestattungskosten
  • Kosmetische Operationen
  • Verbessertes Genesungsgeld
  • Krankenhaustagegeld auch in Sanatorien
  • Medizinische Hilfsmittel
  • Rooming-in Leistung
  • Bergungskosten
  • Kurbeihilfen und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Haushaltshilfen oder Pflegepersonal
  • Kostenloser Versicherungsschutz für Neugeborene bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres
  • Beitragsfreie Kinderunfallversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers
  • Behindertengerechter Wohnraumumbau
  • Kapitalzahlung und/oder Rente im Invaliditätsfall
  • usw.