Wohngebäude
Wer ein Haus baut, investiert eine Menge Geld. Daher sollte bereits der Rohbau über eine Feuer-Rohbauversicherung abgesichert werden. Während der Bauphase zählt für den Bauherren außerdem die Bauherren-Haftpflichtversicherung zu den unverzichtbaren Versicherungen. Auch die Bauwesen-/Bauleistungsversicherung kann als wichtige Versicherung angesehen werden. Eine Bauwesen-/Bauleistungsversicherung deckt Schäden, die am Roh- und Neubau durch höhere Gewalt eintreten können (z. B. Baugrube läuft voll Regenwasser).
Ist das Haus bereits fertiggestellt, schützen die wichtige Wohngebäudeversicherung und die Elementarschadenversicherung vor dem existenzbedrohenden Verlust des Gebäudes. Für vermietete Objekte wird außerdem eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigt.
Gegen folgende Gefahren können Sie Ihr Haus versichern:
Brand, Blitzschlag, Explosion,
Leitungswasser, Rohrbruch, Frost,
Glasbruch,
Sturm, Hagel,
Weitere Elementarschäden, wie z.B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und Schneedruck
Im Schadenfall übernimmt die Versicherung die Kosten für alle notwendigen Reparaturmaßahmen. Und im schlimmsten Fall nach einem Totalschaden zahlt die Wohngebäudeversicherung sogar den kompletten Wiederaufbau Ihres Hauses in gleicher Art und Güte.
Mit dabei zum Beispiel auch:
- Haus und Grundbesitzerhaftpflicht und Bauherrenhaftpflicht
- Vandalismus-/ Graffitischäden (keine Höchstentschädigungsgrenze)
- Aufräum- und Abbruchkosten
- Induktion/ Überspannung
- Klima- und Wärmepumpen, Fußbodenheizungen oder Solarheizungsanlagen
- Armaturbruchschäden
- Fahrzeuganprall
- Nutzwärmeschäden (Schornsteinbrand,…)
- Entfernung von entwurzelten und abgebrochenen Bäumen nach Eintritt des Versicherungsfalls
- Möglichkeit des Einschlusses von Elementarschäden gegen Mehrprämie
- Einschluss von Zubehör� ohne Mehrprämie (Gartenhäuser, Schwimmbecken,…)
- Mietausfall (bis max. 24 Monate)
- Wassermehrverbrauch (bis max. 6.000 Euro)
- Feuerrohbauversicherung bis zur Bezugsfertigkeit für Neubauten beitragsfrei (max. bis 24 Monate)
- Alle mit dem versicherten Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenverglasungen
- Bauherrenhaftpflicht für eigene und fremde Bauvorhaben ohne Begrenzung der Bausumme
- Mitversicherung der persönlichen, gesetzlichen Haftpflicht von beauftragten Mietern (z.B.: bei Schäden durch Verletzung der Streupflicht)
- Deckungssumme für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden: 3.000.000
- Beitragsfreie Mitversicherung eines Öltanks bis 5.000 l