Haftpflichtversicherung


“Glück entsteht oft durch Aufmerksamkeit in kleinen Dingen, Unglück oft durch die Vernachlässigung kleiner Dinge.”

Das sprach schon Wilhelm Busch.
Mal ist das Glück einem wohl gesonnen, mal kann eine kleine Unaufmerksamkeit existentielle Folgen haben. Letzteres muss nicht sein, da Sie viele Risiken des Alltags mit einer privaten Haftpflichtversicherung regulieren können. Ohne Privathaftpflicht müssen Sie für Schäden, die Sie persönlich, Ihre Kinder, Ihre Tiere oder gar Ihr Boot bei anderen verursachen könnten, laut Gesetz, selbst aufkommen. Kleine Sachschäden sind da noch das geringere Übel. Kostenintensiv und schlimmstenfalls sogar zu einer Lebensaufgabe kann es jedoch werden, wenn beispielsweise Personen verletzt werden. Generell gilt, für Schaden bei anderen haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen, und bis zur Pfändungsgrenze auch mit Ihrem Einkommen.

Haftpflicht ist also die Verpflichtung zum Schadenersatz. Bei Sachschäden haften Sie beispielsweise für Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten. Bei Personenschäden kann es passieren, dass Sie für Verdienstausfall, Arzt- bzw. Krankenhauskosten aufkommen oder Schmerzensgeld zahlen müssen. Folglich zählt eine private Haftpflichtversicherung zu einer unerlässlichen Grundabsicherung.

Nicht nur Missgeschicke, wie Rotwein über die neue Couch der Nachbarn zu vergießen, gehören zu den Haftpflichtschäden. Hier finden Sie einige weitere Möglichkeiten, die man in die private Haftpflichtversicherung mit aufnehmen kann:

  • Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen, wie Rauch, Ruß, Staub oder ähnlichem entstehen
  • Schäden durch einen Krankenfahrstuhl, Aufsitzrasenmäher, motorbetriebenen Golfwagen (Buggy) oder ein Schneeräumgerät – soweit diese nicht versicherungs- und zulassungspflichtig sind
  • Schäden, die Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes bis zu 5 Jahren in Europa verursachen
  • Mietsachschäden an Gebäuden und Räumlichkeiten bis zu 1 Mio. Euro im Rahmen der Sachschaden-Deckungssumme
  • Abhandenkommen der Schlüssel zur Zentral-Schließanlage von Haus- und Wohnungstür bis 15.000 Euro

Daneben gibt es noch viele weitere Schäden, gegen die Sie sich, ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen, absichern können. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine private Haftpflichtversicherung finanzielle Folgen von Sach-, Vermögens- und Personenschäden abdeckt, die Sie in Ihrer Freizeit und dem privaten Alltag verursachen könnten.

Und wussten Sie, dass Sie mit Ihrer Privathaftpflicht nicht nur selbst verursachten Schaden versichern können, sondern auch den, der Ihnen durch Unversicherte zugefügt wird?
Fragen Sie uns einfach, wir beraten Sie gerne.