Vertragsfallen
- » Haben Sie die Möglichkeit des Kapitalwahlrechts?
- » Erhalten Ihre Angehörigen nur die eingezahlten Beiträge zurückerstattet, wenn Sie vor Renteneintritt versterben?
Die »Riester-Rente«
Mit Verabschiedung des Altersvermögensgesetzes AvmG im Jahre 2001 trat die gesetzliche Förderung von privater und betrieblicher Eigenvorsorge in Kraft. Mit der Riester-Rente will der Gesetzgeber durch staatliche Förderungen einen Ausgleich für die sinkenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung schaffen.
Die Förderung erfolgt in Form von Zulagen und Steuervorteilen. Förderfähig sind Beiträge, die ein Zulagenberechtigter auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag einzahlt.
Der Vorteil für Mütter: auch nichterwerbstätige Ehepartner werden gefördert.
Anspruch auf die staatliche Riesterförderung hat:
- wer der deutschen Einkommenssteuerpflicht uneingeschränkt
unterliegt und - in gesetzlichen Rentenversicherungen pflichtversichert ist
- oder mindestens einen Tag im Jahr dem geförderten Personenkreis angehört hat.
Bei Ehepaaren gibt es eine Sonderregelung. Gehört ein Ehepartner dem geförderten Personenkreis an, so kann auch der andere Partner mit Zulagen zu einem eigenen Altersvorsorgevertrag gefördert werden, selbst wenn er nicht dem geförderten Personenkreis angehört.
Wie hoch sind die staatlichen Zulagen?
Die staatliche Förderung steigt parallel zu den freiwilligen Beiträgen bis 2008 in Zwei-Jahres-Schritten an. Wer den vollen Sparbetrag aufbringt, erhält in 2008 die Höchstzulage von 154 Euro plus mind. 185 Euro pro Kind. Für ab 2009 geborene Kinder erhalten Sie sogar 300 Euro pro Jahr.
Alternativ zur Förderung ist ein Abzug von der Einkommensteuer möglich. Diese Variante bietet sich für höhere Einkommen an. Der Sonderausgabenabzug ist dabei ab 2008 auf 2.100 Euro beschränkt. Welche Variante günstiger ist, wird automatisch vom Finanzamt geprüft.
Wer die volle staatliche Förderung will, muss einen bestimmten Teil seines sozialversicherungspflichtigen Jahresgehalts in den Riester-Vertrag einzahlen, jedoch nicht mehr die maximal abzugsfähigen Sonderausgaben vermindert jeweils um die erhaltenen Zulagen. Bei Beamten, Richtern und Soldaten werden Amtsbezüge bzw. Besoldung zugrundegelegt.
Die Kinderzulage bekommt die Person, die auch das Kindergeld bezieht. Bei zusammenlebenden Ehegatten wird sie automatisch auf den Vorsorgevertrag der Frau überwiesen. Wenn beide Partner schriftlich einwilligen, kann die Kinderzulage auch dem Vorsorgevertrag des Mannes gutgeschrieben werden.
| Ab | Alleinstehend | Ehepaare, bei denen jeder einen eigenen Riester-Vertrag hat | je kindergeldberechtigtes Kind |
| 2002 | 38 Eur | 76 Eur | 46 Eur |
| 2004 | 76 Eur | 152 Eur | 92 Eur |
| 2006 | 114 Eur | 228 Eur | 138 Eur |
| 2008 | 154 Eur | 308 Eur | 185 Eur |
Die Riester-Rente hat auch “Nachteile”:
- So wird sie nur in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt, man hat keine freie Verwendung oder die Möglichkeit einer Einmalauszahlung.
- Es gibt nur eine Hinterbliebenenrente für den Partner und man kann sie nicht an Waisen vererben.
- Eine Auflösung vor Eintritt des Rentenalters kostet alle Zuschüsse und Steuervergünstigungen.
- Bei Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland müssen alle Förderbeiträge der Riester-Rente zurückgezahlt werden.
»Wohn-Riester«
Riestern – auch fürs Eigenheim.
Staatliche Zulagen, die direkt in Ihre Immobilienfinanzierung fließen? Mit einem Riester-Darlehen ist das möglich. Mit dem 2008 erlassenen Eigenheimrentengesetz (ERG) wurde die Finanzierung von Wohneigentum in die Riester-Förderung mit aufgenommen. Denn auf die eigenen vier Wände als Altersvorsorge lässt sich bauen. Das denken übrigens auch 86 % der deutschen Bevölkerung.
Mit einer Wohn-Riester-Förderung können Sie entweder die Restlaufzeit Ihres Darlehens verkürzen oder Ihre monatliche Belastung reduzieren. Kombiniert mit einer Riester-Rente zur Altersvorsorge, haben Sie im Rentenalter sogar die Möglichkeit Ihr Darlehen mit dieser zu begleichen.
Die Wohn-Riester im Überblick:
- förderberechtigte Personen sind gesetzlich rentenversicherte Angestellte und Arbeitnehmer, Richter, Beamte, Zeit- und Berufssoldaten sowie Ehegatten der Förderberechtigten
- Anschaffung und Herstellung selbst genutzter inländischer Immobilien werden gefördert
- Zulagen gibt es für Immobilien, die nach dem 31.12.2007 erworben wurden
- Tilgung des Darlehens bis zum 68. Lebensjahr
- Grundzulage pro Person: 154 Euro
- Kinderzulagen pro Kind: vor 2008 geborene Kinder erhalten 185 Euro, ab 2008 geborene je 300 Euro
- Option des vorzeitigen Rückzahlungsrechts bei berufsbedingtem Umzug, Pflegebedürftigkeit oder langer Krankheit
Ein kostenfreies Sondertilgungsrecht bis zu 2.100 Euro pro Jahr ermöglicht Ihnen die Steuerersparnis der Riester-Förderung voll auszuschöpfen – ganz unabhängig von Ihrer Einkommenshöhe. Aufgrund der nachgelagerten Besteuerung wird die Steuerpflicht erst im Rentenalter wirksam. Das bedeutet für Sie finanzielle Entlastung in der Darlehensphase und niedrige Besteuerung im Alter.
Kunden die schon einen Riester-Vertrag haben, können das gesamte Altersvorsorgekapital oder bis zu 75 % dessen für den Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie nutzen.
Gut zu wissen: Generell gelten bei Wohn-Riester die gleichen Förderbedingung wie bei der Riester-Rente
Gerne beraten wir Sie persönlich zu den verschiedenen Optionen der Riester-Rente, ob als “klassische” Altersvorsorge oder zur Finanzierung der eigenen vier Wände, ob einzeln oder in Kombination. Gemeinsam finden wir die ideale Riester-Lösung für Sie.