Vermögenswirksame Leistungen


Ein kleines Vermögen für ein sorgloses Morgen.

Sie möchten ein gesichertes Vermögen für die Zukunft ansparen? Dank dem Vermögensbildungsgesetz können Sie hierfür mit der Unterstützung Ihres Arbeitgebers rechnen. Vermögenswirksame Leistungen, die bis zu 40 Euro monatlich betragen, werden dabei als freiwillige Sozialleistungen, obendrauf zu Lohn oder Gehalt, auf ein Anlagekonto einbezahlt. Sollte es sich um einen geringeren Betrag handeln, lohnt es sich meistens den Differenzbetrag selbst zuzuzahlen, um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen.

Die Laufzeit der Verträge für vermögenswirksame Leistungen beträgt maximal 7 Jahre: das in dem der Vertrag abgeschlossen wurde plus 5 weiterer Jahre sowie einer einjährigen Ruhefrist. Wenn Sie möchten können Sie bereits zum Ende der Einzahlung wieder einen neuen Vertrag ansparen …

Je früher Sie mit dieser effektiven Investmentsparform starten, desto mehr Kapital bauen Sie auf, und je länger Sie sparen, desto mehr profitieren Sie von den Zinseszinsen.

Wenn Sie Fragen zu dieser geförderten Anlageform haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.